Woher der Verlust rührt
Ein Unfallschaden ist beim Verkauf anzugeben. Steht ein Interessent vor zwei vergleichbaren Fahrzeugen, greift er zu dem ohne Vorgeschichte oder handelt den Preis. Wie gut repariert wurde, ändert daran wenig: Der Abschlag hängt an dem, was in der Historie steht.
Der Verlust entsteht durch den Unfall, also gehört er neben die Reparaturkosten. Das ist kein Entgegenkommen der Versicherung, sondern Teil des Schadens. Er entsteht am Unfalltag, unabhängig davon, ob und wann du verkaufst.
Wonach der Betrag bemessen wird
Einfluss haben Alter und Laufleistung, der Wert vor dem Anstoß, der Umfang des Schadens und die Frage, ob tragende Teile betroffen waren. Ein Kratzer in der Tür wiegt anders als ein Aufprall, nach dem die Radaufhängung erneuert werden musste. Etablierte Rechenmodelle geben den Korridor vor, in dem der Sachverständige den Fall verortet.
Entscheidend ist am Ende die Begründung. Eine Zahl ohne Herleitung streicht der Sachbearbeiter beim Durchsehen. Steht daneben, wie sie zustande kommt, lässt sie sich halten und eine Kanzlei kann sie ohne Rückfrage weiterverwenden.
Wann sie anfällt und wann nicht
Zum Tragen kommt sie, sofern der Wagen nicht zu alt und der Schaden nicht zu klein ist. Feste Schranken bei fünf Jahren oder hunderttausend Kilometern gelten nicht mehr: Autos halten länger und der Markt honoriert das.
Die drei Gutachten auf dieser Seite machen den Unterschied greifbar. Beim A4 von 2012 mit 210.330 Kilometern wurden 100 Euro angesetzt, beim sieben Jahre jüngeren T-Modell 450 Euro. Beim 3er steht keine Wertminderung: Der Fall wurde als Totalschaden abgerechnet und dort entfällt die Position.
Was passiert, wenn sie fehlt
Dann wird sie nicht gezahlt. Von sich aus weist keine Versicherung auf einen Anspruch hin, den niemand erhoben hat. Verjährt ist er damit nicht sofort, aber ihn nachträglich durchzusetzen bedeutet ein zweites Gutachten und meist einen Anwalt.
Ein auffällig niedriges Honorar sollte dich deshalb stutzig machen. Es bedeutet fast immer, dass jemand sich die Mühe gespart hat, die zwei aufwendigsten Positionen überhaupt zu berechnen. Ohne Minderwert und Nutzungsausfall wird die Gutachterrechnung kleiner, deine Auszahlung aber deutlich kleiner. Beim T-Modell hier waren es 450 Euro Minderwert und 65 Euro je Standtag — nur diese beiden Zeilen.
450 €
Wertminderung beim T-Modell, Baujahr 2019
100 €
beim A4 mit 210.330 km Laufleistung
zusätzlich
zur Instandsetzung, nicht statt ihrer
Häufige Fragen
Auch ohne Reparatur?
Ja. Der Anspruch knüpft an den Schaden, nicht an die Werkstattrechnung. Bei einer Auszahlung bleibt die Wertminderung bestehen und kommt hinzu.
Und wenn nur der Lack betroffen ist?
Dann meist nicht. Ein reiner Lackschaden ist beim Verkauf in der Regel nicht anzugeben. Anders wird es, sobald Teile getauscht oder gerichtet werden müssen. Wo genau die Grenze verläuft, hängt am Einzelfall ab und daran, was am Ende in der Fahrzeughistorie steht und dem nächsten Käufer offenzulegen ist.
Warum steht beim 3er keine?
Weil dieser Fall als Totalschaden abgerechnet wurde. Dort wird über Fahrzeugwert und Restwert gerechnet und der Wertverlust steckt darin bereits.