Weshalb die Gegenseite zahlt
Was ein Sachverständiger kostet, gehört nach gefestigter Rechtsprechung zum Schaden. Der Verursacher muss dich so stellen, wie du ohne den Unfall stündest, und dazu gehört, den Umfang feststellen zu lassen. Ob danach repariert oder ausgezahlt wird, ist dafür ohne Bedeutung.
Abgewickelt wird über eine Abtretung: Der Erstattungsanspruch geht an uns über und wir rechnen direkt mit dem Versicherer der Gegenseite ab. Bei dir landet in der Zwischenzeit nichts. Wird gekürzt, ist das unsere Auseinandersetzung, nicht deine.
Woraus das Honorar besteht
Nicht die Stundenzahl ist der Maßstab, sondern der ermittelte Schadenbetrag. Dahinter steckt ein sachlicher Grund: Kalkulation, Bewertung und die Haftung dafür wachsen mit dem Umfang des Falls. Und eine Staffel ist für beide Seiten leichter nachzuprüfen als eine Stundenliste.
Dazu treten die Nebenkosten, jede für sich benannt: Anfahrt, Lichtbilder, Schreibarbeit, Porto. Beides ergibt zusammen die Rechnung. Unsere Abrechnung folgt der BVSK-Honorarbefragung in der Fassung von 2024. Gerichte ziehen diese Erhebung im Streitfall regelmäßig als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO heran.
Wann die Rechnung doch bei dir landet
Bei Kasko ist dein eigener Versicherer am Zug und schickt üblicherweise einen eigenen Gutachter. Trifft dich eine Teilschuld, wird das Honorar entsprechend aufgeteilt. Und unterhalb von rund 750 Euro kann die Gegenseite die Übernahme verweigern, weil dort der Kostenvoranschlag genügt.
Schwierig ist davon allein der dritte Punkt, denn wie hoch der Schaden ausfällt, weiß vorher niemand. Deshalb besprechen wir das, bevor wir losfahren. Sieht es knapp aus, sagen wir es und du entscheidest. Im Gesetz steht diese Schwelle nicht; sie ist ein Erfahrungswert der Rechtsprechung und über die Jahre eher gestiegen. Wo Sensorik im Schadenbereich verbaut ist, greift sie ohnehin nicht mehr.
Was auf der Rechnung erscheint
Eine Sachverständigenrechnung besteht aus zwei Teilen. Oben steht das Grundhonorar, abgeleitet aus der ermittelten Schadenhöhe. Unten folgen die Nebenkosten, jede mit eigenem Betrag: Anfahrt, Lichtbilder, Schreibkosten je Ausfertigung und das Porto für Werkstatt, Kanzlei und Versicherung.
Diese Trennung hat einen praktischen Zweck. Gekürzt wird nahezu immer an den Nebenkosten, denn das Grundhonorar folgt einer nachvollziehbaren Staffel. Sind die Posten einzeln ausgewiesen, lässt sich jeder Abzug gezielt beantworten. Steht dort bloß eine Endzahl, wird verhandelt statt geprüft und das entscheidet die Größe der Rechtsabteilung.
Was du selbst überschlagen kannst
Welche Größenordnung bei deiner Schadenhöhe üblich ist, kannst du nachsehen. Der BVSK hält dafür ein Rechenwerkzeug bereit, in das du die Schadenhöhe einträgst. Es rechnet mit Verbandszahlen und nicht mit unseren, was für die erste Orientierung passt.
Liegt dir bereits eine Abrechnung vor, ist das der schnellste Weg, sie zu prüfen. Weicht sie spürbar nach oben ab, frag nach. Fällt sie deutlich niedriger aus, fehlen meistens Positionen. Ein auffällig günstiges Honorar heißt in der Regel, dass Minderwert oder Nutzungsausfall nie ermittelt wurden — und beides hättest du bekommen.
0 €
trägst du bei fremder Haftung, gleichgültig wie hoch der Schaden ausfällt
rund 750 €
Bagatellgrenze, darunter kann die Übernahme abgelehnt werden
BVSK 2024
Abrechnungsgrundlage, von Gerichten als Schätzgrundlage anerkannt
Häufige Fragen
Muss ich das Honorar auslegen?
Nein. Mit der Abtretung landet die Rechnung direkt beim Versicherer der Gegenseite. Beim Termin unterschreibst du dafür ein Formular, danach hast du damit nichts mehr zu schaffen.
Was, wenn die Versicherung kürzt?
Das tragen wir mit ihr aus. Wir rechnen nach der BVSK-Honorarbefragung, und weil Gerichte sie als Schätzgrundlage nutzen, bleibt von einer Kürzung selten viel übrig. Für dich ändert sich nichts.
Kostet die Fahrt in eine Ortschaft extra?
Nein. Ob der Wagen in der Kernstadt steht, in Wülperode oder in Rohrsheim, spielt für das Honorar keine Rolle. Die Anfahrt gehört zu den Nebenkosten, gleich wie weit es ist.